Mängelfeststellung & Beweissicherung

Erstellung von Produktmangelgutachten und Beweissicherungsgutachten für

  • Gerichte
  • Industriebetriebe
  • Gewerbebetriebe
  • Privatpersonen.

Zur Feststellung von

  • Konstruktionsfehler
  • Materialfehler
  • Ausführungsfehler
  • Konformität mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  • Übereinstimmung mit dem anerkannten Stand der Technik.

Zum Zweck

  • Von Garantieabwicklungen und Kulanzabwicklungen (Schiedsgutachten)
  • Sicherung von Regressansprüchen gegenüber Dritten bei Versicherungsfällen
  • Beweissicherung vor und während gerichtlicher Auseinandersetzungen.